Auszug aus der Benutzungs- und Entgeltordnung und Kosten der Anmeldung/Ausleihe
Zur Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren legen die Einverständniserklärung der Eltern mit Unterschrift vor. Der BenutzerInnenausweis (Ausstellungsgebühr 1,00 Euro) ist nicht übertragbar und bei jedem Besuch der Ludothek mitzubringen. Der Verlust ist umgehend der Ludothek zu melden.
Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet für Erwachsene 2,00 Euro, für Kinder und Jugendliche 1,00 Euro. Die Ausleihgebühr aller Spiele beträgt je nach Art des Spieles 0,50 Euro bis 3,00 Euro.
Die Ausleihfrist beträgt maximal 1 Woche und kann auf Antrag (mündlich oder telefonisch) verlängert werden. Spiele können vorbestellt werden. Jede BesucherIn ist verpflichtet die entliehenen Spiele schonend zu behandeln! Für verloren gegangene, stark verunreinigte oder beschädigte Spiele ist vom BenutzerIn (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) vollwertiger Ersatz zu leisten. Bei Terminüberschreitungen entstehen folgende Gebühren: bis zur 1. Woche für jeden Tag 1,50 Euro, bis zur 2. Woche für jeden Tag 2,00 Euro.
3 Tage nach Ablauf der Leihfrist erfolgt eine schriftliche Mahnung. Die dafür entstandenen Kosten sind zu erstatten. BenutzerInnen, die wiederholt gegen diese Ordnung verstoßen, können befristet oder dauernd von der Benutzung der Spiele ausgeschlossen werden. Die BenutzerInnen haben jederzeit die Möglichkeit in die gesamte Benutzungs- und Entgeltordnung Einsicht zu nehmen. Der Benutzer erkennt mit seiner Unterschrift die BenutzerInnenordnung an.
Benutzungs- und Entgeltordnung der Ludothek des EXIL e. V. Lutherstadt Wittenberg
§ 1 Allgemeines
(1) Die Ludothek ist eine Einrichtung des EXIL e. V. Lutherstadt Wittenberg.
(2) Jede/r ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, die Ludothek auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen.
(3) Alle Entgelte für die Leistungen der Ludothek sowie Versäumnisentgelte und Auslagenersatz werden zu dem nach dieser Benutzungsordnung gehörenden Entgelttarif in der jeweiligen gültigen Fassung erhoben.
(4) Die Benutzung der Spiele innerhalb der Ludothek ist gebührenfrei. Schadensersatzleistungen sind von der Befreiung der Gebühren ausgeschlossen. Ansonsten gelten alle Bestimmungen der Benutzungs- und Entgeltordnung.
(5) Durch die Unterschrift bestätigt der/die Benutzer/in den Empfang jedes ausgeliehenen Spieles.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Ludothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
(1) Jede/r BenutzerIn meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines gleichgestellten Dokumentes an. Zur Anmeldung ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums auf den dafür vorgesehenen Unterlagen der Ludothek notwendig. Der/die BenutzerIn erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung an. Kinder unter 18 Jahren legen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vor. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
(2) Der bei der Anmeldung ausgestellte BenutzerInnenausweis ist nicht übertragbar und gebührenpflichtig. Auf Wunsch kann seine Gültigkeit jährlich verlängert werden. Jede/r BenutzerIn ist verpflichtet, Veränderungen des Namens, der Anschrift sowie den Verlust des BenutzerInnenausweises unverzüglich mitzuteilen. Drei Wochen nach der Verlustmeldung kann durch die Ludothek ein Ersatzausweis gegen Gebühren lt. Ziffer 2 des Entgelttarifes ausgestellt werden.
§ 4 Formen der Benutzung
(1) Die Benutzung von Spielen kann in der Ludothek oder durch Ausleihe erfolgen.
(2) Die Ludothek unterstützt ihre BenutzerInnen durch Beratung, Auskünfte und Information.
§ 5 Zusätzliche Leistungen der Ludothek
(1) Für ausgeliehene Spiele kann die Ludothek auf Wunsch Vorbestellungen vornehmen.
§ 6 Ausleihe außer Haus
(1) Bei der Ausleihe außer Haus beträgt die Leihfrist grundsätzlich 1 Woche, wobei die Anzahl der Spiele beschränkt bleibt.
(2) Die Ausleihfrist kann mündlich oder telefonisch verlängert werden.
(3) Bei Überschreitung der Leihfrist sind Versäumnisgebühren gemäß Ziffer 3 des Entgelttarifes zu zahlen, auch wenn der/die BesucherIn keine schriftliche Mahnung erhalten hat.
Mahnverfahren:
Die Ludothek erteilt eine schriftliche Mahnung, wenn die angegebene Ausleihfrist überzogen wurde. Bleibt die Mahnung erfolglos, wird erneut gemahnt. Bei Minderjährigen wird diese Mahnung an die Erziehungsberechtigten gerichtet. Bei Nichtbeachtung mehrerer Mahnungen erfolgt die gerichtliche Geltendmachung. Die entstandenen Post- und Fernsprechgebühren sind ebenfalls von dem/der BenutzerIn zu erstatten.
(4) Die Ludothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Spiele von ausstehenden Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
§ 7 Pflichten der BenutzerInnen
(1) Die BenutzerInnen der Ludothek verpflichten sich, Spiele und Einrichtungen zu schützen. Vor der Ausleihe von Spielen außer Haus wird dem/der BenutzerIn empfohlen, die ausgewählten Spiele auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. Mängel sofort anzuzeigen.
(2) Bei Rückgabe der Spiele wird durch die MitarbeiterInnen der Ludothek jedes Spiel auf Zustand und Vollständigkeit überprüft. Die ordnungsgemäße Rückgabe wird durch Unterschrift bestätigt.
(3) In den Räumen der Ludothek haben die BenutzerInnen die gültige Hausordnung einzuhalten.
§ 8 Haftung der BenutzerInnen
(1) Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Ludothek hat der/die BenutzerIn bzw. gesetzliche VertreterInnen vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn/sie kein Verschulden trifft. Er/sie haftet auch für die unzulässige Weitergabe an Dritte.
(2) Der Verlust und die Beschädigung entliehener Spiele sind der Ludothek unverzüglich anzuzeigen.
(3) Für Schäden, die durch den Missbrauch des BenutzerInnenausweises entstehen, haftet der/die eingetragene BenutzerIn bzw. gesetzliche VertreterInnen.
§ 9 Schadenersatz
(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistungen legt die Ludothek nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust von entliehenen Spielen kann die Ludothek den Wiederbeschaffungspreis von dem/der BenutzerIn fordern lt. Ziffer 5 des Entgelttarifs.
§ 10 Maßnahmen gegen säumige BenutzerInnen
(1) Die Einziehung von ausgeliehenen Spielen, von Versäumnisentgelten sowie von Ersatzleistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, kann auf dem Wege des Mahnverfahrens bzw. der Klage erfolgen.
(2) Wer Eigentum der Ludothek nicht zurückgibt und auf Mahnungen nicht reagiert, gibt zur Vermutung Anlass, er/sie wolle es sich rechtswidrig aneignen.
§ 11 Haftung der Ludothek
(1) Für Geld- und sonstige Wertsachen übernimmt die Ludothek keine Haftung.
§
12 Ausschluss von der Benutzung,
dem Hausrecht, den Rechtsmitteln
(1) Wer gegen die Benutzungs-, Entgelt- und/oder Hausordnung der Ludothek verstößt, kann von der Benutzung aller Einrichtungen zeitweilig oder auf Dauer ausgeschlossen werden.
(2) Dem Personal der Ludothek steht Hausrecht zu.
§ 13 Sonderregelungen
(1) Alle Mitglieder des EXIL e. V. Lutherstadt Wittenberg erhalten den BenutzerInnenausweis sowie alle Spiele gegen Vorlage des Mitgliedsausweises zur Hälfte der geltenden Gebühren.
§ 14 In-Kraft-Treten
Diese Benutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Lutherstadt Wittenberg, März 1994